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SPD Hildburghausen

Bebauungsplan für Clara-Zetkin-Straße bis Coburger Straße nicht notwendig

Stadtrat

Stellungnahme der SPD-Fraktion im Stadtrat Hildburghausen zum „Bebauungsplan der Innenstadtentwicklung für den Bereich südöstlich Clara-Zetkin-Straße bis Einmündung Coburger Straße“

 

Ein Bebauungsplan für den Bereich Clara-Zetkin-Straße Ecke Coburger Straße ist nicht notwendig, wenn die Einbahnstraßenregelung in der Clara-Zetkin-Straße ab REWE-Markt wieder eingeführt wird.

Wir brauchen dort keine Gegenläufigkeit. Sie ist nicht gerechtfertigt, weil das  Verkehrsaufkommen in Richtung REWE-Markt zu gering ist.

Was spricht noch dagegen?

Der Hauptverkehrsstrom führt auf die Coburger Straße und nicht in die entgegengesetzte Richtung.

Der Kreuzungsbereich Clara-Zetkin-Straße/Coburger Straße wurde mit der Verlegung eines Entwässerungskanals bereits ausgebaut und ist bei Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung ausreichend.

Durch den Ausbau der Clara-Zetkin-Straße fällt der Gehweg im Bereich der Stadtverwaltung auf dieser Seite weg. Dadurch sind zusätzliche Straßenüberquerungen notwendig. Das bedeutet eine höhere Verkehrsgefährdung für die Fußgänger.

Im Kreuzungsbereich Coburger Straße muss ein Umverlegen des Bürgersteiges hinter die Rotbuche erfolgen. Das ist Privatgrundstück. Der Grundstückserwerb wird sicherlich nicht unproblematisch.

Es wird keine Stauentlastung zu Hauptverkehrszeiten in der Clara-Zetkin-Straße geben, weil sich der Verkehr in Richtung Coburger Straße bei Gegenläufigkeit auf eine Fahrbahn beschränkt. Es ist eher zu befürchten, dass in der Coburger Straße zunehmend mit Staus zu rechnen ist aufgrund der nötigen aufwendigeren Verkehrsregulierung.

Durch den Ausbau werden die Anlieger mit Beiträgen belastet.

Eine Gegenläufigkeit führt nicht zu einer bedeutsamen Verkehrsentlastung für die Innenstadt, auch nicht während der Sanierung der Oberen Marktstraße.

Fazit:

Ein B-Plan ist nicht erforderlich, wenn die Einbahnstraßenregelung ab REWE-Markt in Richtung Coburger Straße wieder eingeführt wird.

Notwendig ist die Fortsetzung des 1. Bauabschnittes der Straßensanierung bis zur Helenenstraße. Dafür ist allerdings ein B-Plan nicht notwendig.

Ralf Bumann
Fraktionsvorsitzender

 
 

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